Update zum Investitionsbooster – Jetzt die Sonderabschreibungen aktiv nutzen

Die Weichen sind gestellt: In Kürze wird auch der Bundesrat grünes Licht für die geplanten Sonderabschreibungen geben. Damit rückt ein echtes Steuer-Plus für Unternehmen in greifbare Nähe – und Sie können mit Ihrer Investitionsplanung sofort durchstarten. 

Unsere Portolan Anlagenbuchhaltungen (EAM – Enterprise Asset Management, bzw. DCW-Anlagenbuchhaltung) sind dafür bestens gerüstet. Die technischen Voraussetzungen zur Abbildung der Sonderabschreibungen sind bereits vorhanden – jetzt kommt es auf den richtigen Moment an. 

Starten Sie jetzt durch:  

Je früher Sie uns ins Boot holen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung der neuen Abschreibungsregelungen. Wir unterstützen Sie nicht nur technisch, sondern auch strategisch – individuell und praxisnah. 

Sie möchten direkt loslegen?  

Ihr persönlicher Portolan-Ansprechpartner freut sich auf den Austausch.

Oder schreiben Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular – wir sind bereit, wenn Sie es sind! 

Zwei Investitionsbooster – doppelte Chance für Ihr Unternehmen 

 

1. Allgemeiner Investitionsbooster – 30% AfA für Ausrüstungsinvestitionen 

 

Ein starker Anreiz für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter: Unternehmen profitieren in den Jahren 2025, 2026 und 2027 von einer degressiven Abschreibung von bis zu 30% pro Jahr. 

Die Sonderabschreibung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden – ein echter Booster für Ihre Bilanz und Ihre Liquidität. 

Rechnen Sie mit uns – und mit dem optimalen Abschreibungszeitpunkt 

Wann lohnt sich der Wechsel von der 30%-prozentigen degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung? 

Unsere folgende Grafik bietet Ihnen einen klaren Überblick darüber, in welchen Fällen es sinnvoll ist, von der 30%-igen degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibung umzusteigen. 

Noch offen ist, ob sich auch Ausrüstungsinvestitionen zusätzlich optimieren lassen – wir behalten das für Sie im Blick. Unsere Lösung ist vorbereitet – und wir sind es auch. 

2. Investitionsbooster für E-Mobilität – Extra-Vorteil für Elektrofahrzeuge 

 

Nachhaltigkeit rechnet sich: Zusätzlich zum allgemeinen Booster wird gezielt in den Bereich E-Mobilität investiert. Für Unternehmen, die im genannten Zeitraum Elektrofahrzeuge anschaffen, gilt eine besonders attraktive Abschreibung.  

Das bisher bekannte Modell im Überblick: 

  • Degressive AfA mit Start bei 75% im Jahr des Kaufs 
  • Gültig für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 
  • Abschreibung über 6 Jahre, angepasst an die durchschnittliche Nutzungsdauer 
  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage von bisher 70.000€ auf 100.000€ Listenpreis für E-Fahrzeuge 

Staffelung der Abschreibung: 

  • 75% im Jahr des Kaufs 
  • 10% im 2. Jahr 
  • 5% im 3. und 4. Jahr 
  • 3% im 5. Jahr zuzüglich verbleibender Restbuchwert im sechsten Jahr der Anschaffung. 

Wichtig: Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist während der Laufzeit nicht zulässig. 

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Investitionsbooster

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