Update zum Investitionsbooster – Jetzt die Sonderabschreibungen aktiv nutzen
Die Weichen sind gestellt: In Kürze wird auch der Bundesrat grünes Licht für die geplanten Sonderabschreibungen geben. Damit rückt ein echtes Steuer-Plus für Unternehmen in greifbare Nähe – und Sie können mit Ihrer Investitionsplanung sofort durchstarten.
Unsere Portolan Anlagenbuchhaltungen (EAM – Enterprise Asset Management, bzw. DCW-Anlagenbuchhaltung) sind dafür bestens gerüstet. Die technischen Voraussetzungen zur Abbildung der Sonderabschreibungen sind bereits vorhanden – jetzt kommt es auf den richtigen Moment an.
Starten Sie jetzt durch:
Je früher Sie uns ins Boot holen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung der neuen Abschreibungsregelungen. Wir unterstützen Sie nicht nur technisch, sondern auch strategisch – individuell und praxisnah.
Sie möchten direkt loslegen?
Ihr persönlicher Portolan-Ansprechpartner freut sich auf den Austausch.
Oder schreiben Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular – wir sind bereit, wenn Sie es sind!
Zwei Investitionsbooster – doppelte Chance für Ihr Unternehmen
1. Allgemeiner Investitionsbooster – 30 % AfA für Ausrüstungsinvestitionen
Ein starker Anreiz für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter: Unternehmen profitieren in den Jahren 2025, 2026 und 2027 von einer degressiven Abschreibung von bis zu 30 % pro Jahr.
Die Sonderabschreibung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden – ein echter Booster für Ihre Bilanz und Ihre Liquidität.
Rechnen Sie mit uns – und mit dem optimalen Abschreibungszeitpunkt
Wann lohnt sich der Wechsel von der 30%-prozentigen degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung?
Unsere folgende Grafik bietet Ihnen einen klaren Überblick darüber, in welchen Fällen es sinnvoll ist, von der 30%-igen degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibung umzusteigen.
Noch offen ist, ob sich auch Ausrüstungsinvestitionen zusätzlich optimieren lassen – wir behalten das für Sie im Blick. Unsere Lösung ist vorbereitet – und wir sind es auch.

2. Investitionsbooster für E-Mobilität – Extra-Vorteil für Elektrofahrzeuge
Nachhaltigkeit rechnet sich: Zusätzlich zum allgemeinen Booster wird gezielt in den Bereich E-Mobilität investiert. Für Unternehmen, die im genannten Zeitraum Elektrofahrzeuge anschaffen, gilt eine besonders attraktive Abschreibung.
Das bisher bekannte Modell im Überblick:
- Degressive AfA mit Start bei 75 % im Jahr des Kaufs
- Gültig für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028
- Abschreibung über 6 Jahre, angepasst an die durchschnittliche Nutzungsdauer
- Erhöhung der Bemessungsgrundlage von bisher 70.000 € auf 100.000 € Listenpreis für E-Fahrzeuge
Staffelung der Abschreibung:
- 75 % im Jahr des Kaufs
- 10 % im 2. Jahr
- 5 % im 3. und 4. Jahr
- 3 % im 5. Jahr zuzüglich verbleibender Restbuchwert im sechsten Jahr der Anschaffung.
Wichtig: Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist während der Laufzeit nicht zulässig.
