VOP – Neue Empfängerprüfung im SEPA-Zahlungsverkehr: Portolan unterstützt Sie optimal
Ab dem 5. Oktober 2025 tritt die neue VOP-Prüfung in Kraft. VOP steht für „Verification of Payee“ – also die Überprüfung, ob der Name des Kontoinhabers zu einer IBAN passt. Ziel ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Fehlüberweisungen zu vermeiden.
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