Der Countdown läuft: Von der Validierungspflicht zur Ausstellungsverpflichtung – E-Rechnung im Fokus
Einleitung:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2025 ein wegweisendes Schreiben zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) veröffentlicht. Damit wird die Digitalisierung der Rechnungsprozesse in Deutschland verbindlich vorangetrieben. Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt handeln, um rechtssicher und effizient zu bleiben. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert und wie moderne Workflow-Software Sie dabei unterstützt.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Da aber aktuell sie Ausstellung von E-Rechnungen noch nicht verpflichtend ist, ist die Anzahl der zu bearbeitenden E-Rechnungen noch gering.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Die Verpflichtung zur Erstellung von E-Rechnungen rückt näher:
Die Pflicht zur Ausstellung ist gestaffelt:
- Große Unternehmen: ab 01.01.2027
- Kleine Unternehmen (< 800.000 € Umsatz): ab 01.01.2028
- Daher ist ein zunehmendes Aufkommen von E-Rechnungen zu erwarten
Zusätzlich hebt die Finanzverwaltung die Bedeutung einer zuverlässigen Validierung von E-Rechnungen hervor. Mit dem neuen Schreiben werden nunmehr drei Kategorien möglicher Fehler in E-Rechnungen unterschieden:
Fehlerklassen und Vorsteuerabzug
Das BMF unterscheidet drei Fehlerarten:
- Formatfehler: Rechnung gilt nicht als E-Rechnung → kein Vorsteuerabzug.
- Geschäftsregelfehler: Pflichtfelder fehlen oder Werte sind widersprüchlich.
- Inhaltsfehler: Falsche Steuersätze oder Angaben → Vorsteuer erst nach Korrektur.
Unternehmen sollten daher automatische Validierungsverfahren einführen, um Risiken zu minimieren.
Strukturierte Formate sind Pflicht
Ein einfaches PDF reicht nicht mehr. Anerkannt werden nur Formate nach EN 16931, wie XRechnung oder ZUGFeRD 2.x (außer MINIMUM/BASIC-WL). Hybridformate bleiben möglich, aber der strukturierte XML-Teil ist führend.
GoBD-konforme Archivierung Der strukturierte Datensatz muss revisionssicher und maschinell auswertbar gespeichert werden. Eine reine PDF-Ablage genügt nicht.
- Zu Dokumentationszwecken sollte auch der entsprechende Validierungsbericht aufbewahrt werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die Anforderungen sind komplex und betreffen nicht nur die Rechnungsstellung, sondern auch Prüfung, Archivierung und Dokumentation. Wer hier manuell arbeitet, riskiert Fehler, Zeitverlust und steuerliche Nachteile.
Wie Portolan Sie dabei unterstützt:
Moderne Workflow-Systeme für das Rechnungswesen bieten:
- Automatisierte Validierung von E-Rechnungen vor Versand und beim Empfang.
- Integration von EN-16931-konformen Formaten wie XRechnung und ZUGFeRD.
- GoBD-konforme Archivierung mit Trennung von Struktur- und Bilddatei.
- Verfahrensdokumentation für Betriebsprüfungen.
Damit sichern Sie nicht nur den Vorsteuerabzug, sondern schaffen die Basis für effiziente, digitale Prozesse.
Fazit:
Das neue BMF-Schreiben ist ein klarer Auftrag zur Digitalisierung. Unternehmen, die jetzt auf intelligente Softwarelösungen setzen, sind nicht nur rechtlich abgesichert, sondern profitieren von automatisierten Workflows und weniger Verwaltungsaufwand.