E‑Rechnung ab 2027: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen und nicht erst morgen

Die Einführung der ERechnung in Deutschland ist kein einmaliges Stichtagsprojekt, sondern ein mehrstufiger Transformationsprozess. Während viele Unternehmen die ERechnung bislang als „Thema für später“ eingeordnet haben, rückt mit dem 1. Januar 2027 ein entscheidender Wendepunkt näher: 
Ab diesem Zeitpunkt wird die ERechnung zur Pflicht. 

Der entscheidende Schritt: Die neue Pflicht ab 01.01.2027 

Seit dem 01.01.2025 sind Unternehmen bereits verpflichtet, ERechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Papier- und PDFRechnungen durften bislang nur noch übergangsweise versendet werden.  

Ab dem 01.01.2027 ändert sich die Lage grundlegend: 

  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ERechnungen auch aktiv ausstellen und versenden 
  • Betroffen sind alle inländischen B2BUmsätze 
  • Unstrukturierte Formate wie PDF oder Papier sind dann nicht mehr zulässig 
  • Erlaubt sind nur noch strukturierte ERechnungen nach EN 16931, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD 

Für kleinere Unternehmen gilt lediglich eine kurze Schonfrist bis Ende 2027 – ab 01.01.2028 sind dann ausnahmslos alle Unternehmen verpflichtet, ERechnungen zu versenden. 

Warum „Abwarten“ jetzt ein großes Risiko ist 

Auch wenn 2027 auf den ersten Blick noch entfernt wirkt: 
Die Umstellung auf die ERechnung ist kein technisches Detail, sondern betrifft zentrale Bereiche eines Unternehmens: 

  • Rechnungsstellung

  • Buchhaltung & Controlling

  • ERP und Finanzsysteme

  • Archivierung & GoBDKonformität

  • interne Freigabe und Prüfprozesse 

Viele Unternehmen unterschätzen diesen Aufwand mit teils gravierenden Folgen. Branchenexperten warnen bereits davor, dass spätes Handeln zu Engpässen bei ITDienstleistern, Projektstaus und erhöhtem Fehlerpotenzial führen kann. 

Die konkreten Konsequenzen bei mangelnder Vorbereitung 

Unternehmen, die die ERechnungspflicht nicht rechtzeitig umsetzen, riskieren mehr als nur formale Fehler: 

  • Zurückweisung von Rechnungen durch Geschäftspartner 
  • Verzögerte Zahlungseingänge und negative Auswirkungen auf die Liquidität 
  • Gefährdung des Vorsteuerabzugs bei fehlerhaften oder nicht normkonformen ERechnungen 
  • Erhöhter manueller Aufwand und interne Reibungsverluste 
  • Belastung von Finanz und ITTeams durch kurzfristige Notlösungen 

Ohne funktionierende ERechnungsprozesse wird der Rechnungsausgang ab 2027 zum geschäftskritischen Risiko. 

ERechnung 2027 ist kein ITProjekt – sondern ein Prozessprojekt 

Ein häufiger Irrtum: „Wir installieren rechtzeitig eine Lösung – dann passt das schon.“ 
In der Praxis greift dieser Ansatz zu kurz. 

Die ERechnung erfordert: 

  • saubere Artikel, Kunden und Stammdaten 
  • klar definierte Rechnungs und Prüfprozesse 
  • ein Zusammenspiel von ERP, Archiv und Freigabelogik 
  • Schulung der Mitarbeitenden 

All das lässt sich nicht in wenigen Wochen umsetzen. 

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt 

Auch wenn die Versandpflicht erst 2027 greift, lautet die klare Empfehlung: 

Jetzt vorbereiten und nicht erst kurz vor der Frist. 

Unternehmen, die frühzeitig auf ERechnungen umstellen, profitieren gleich mehrfach: 

  • Rechtssicherheit und Planungssicherheit 
  • Schlankere Rechnungsprozesse 
  • Weniger Fehler 
  • Schnellere Durchlaufzeiten 
  • Bessere Skalierbarkeit für künftige Melde und Reportingpflichten 

Fazit: 2027 ist näher als es scheint 

Die ERechnungspflicht ab 2027 ist kein optionales Zukunftsthema, sondern eine konkrete regulatorische Anforderung mit hohem Umsetzungsdruck. 
Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur Compliance – sondern schaffen auch die Basis für ein modernes, digitales Rechnungswesen. 

Portolan unterstützt Unternehmen dabei, die ERechnungspflicht frühzeitig, effizient und praxisnah umzusetzen, integriert in bestehende ERP und Finanzprozesse und mit Blick auf zukünftige Anforderungen. 

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