Direkte Zuschüsse für Digitalisierung – kompakte Übersicht

Für viele Unternehmen ist besonders wichtig zu wissen, in welcher Größenordnung Förderungen grundsätzlich möglich sind. Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Förderprogramme, die typischerweise für Digitalisierungsprojekte in Frage kommen können – unter anderem auch für die Einführung einer Digitalisierungsplattform wie JobRouter. 

Übersicht: Zuschüsse für Digitalisierungsprojekte

Förderprogramm Förderart Mögliche Förderhöhe Geeignet für
Digital Jetzt
Investitionszuschuss
projekt- und aufrufabhängig, in früheren Förderphasen z. B. bis ca. 50.000 €
Software, Einführung, Schulungen
go-digital
Beratungszuschuss
bis zu 50 % der Beratungskosten (max. 16.500 €)
Prozessdigitalisierung & Einführung
BAFA
Beratungszuschuss
bis zu 80 % der Beratungskosten (max. mehrere Tausend €)
Digitalstrategie & Prozessdesign
Digitalbonus Bayern
Investitionszuschuss
bis zu 50 %, je nach Programmvariante (z. B. 7.500–30.000 €)
Software & Automatisierung
Digi-Zuschuss Hessen
Investitionszuschuss
bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
IT & Prozessdigitalisierung

Was bei JobRouter typischerweise förderfähig sein kann

Die Einführung von JobRouter kann in verschiedenen Förderprogrammen als Digitalisierungsmaßnahme gelten, da sie auf die Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen abzielt. Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm können unter anderem folgende Projektbestandteile förderfähig sein: 

  • Softwarelizenzen 
  • Implementierung und Customizing 
  • Prozessberatung 
  • Schulungen und Qualifizierung der Mitarbeitenden 

Fazit

Je nach Förderprogramm, Unternehmensgröße, Standort und Projektzuschnitt können nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu rund 50 % der Projektkosten möglich sein. Eine frühzeitige Prüfung geeigneter Förderprogramme kann dazu beitragen, die Einführung von JobRouter wirtschaftlich effizient zu gestalten und Investitionskosten zu reduzieren. 

Info

Förderprogramme, Förderhöhen, Förderquoten und Förderbedingungen können sich jederzeit ändern oder zeitweise nicht verfügbar sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Förderrichtlinien, Bewilligungsstellen und der Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine individuelle Förderprüfung wird empfohlen.