Abhängige Steuerung der Pflichtstellung von Ordnungsbegriffen

Die Anforderungen des Controllings/Reporting an die Buchhaltung steigen. Eine aktuelle Erweiterung verfeinert die Möglichkeiten der Zusatzkontierungs-steuerung am Sachkonto. Die Pflichtstellung für einen Ordnungsbegriff kann jetzt in Abhängigkeit eines bereits erfassten Ordnungsbegriffs gesteuert werden.  

Diese Funktion kann beispielsweise so genutzt werden, dass beim Buchen der Kostenstelle „Fuhrpark“, stets ein Kostenträger (=PKW) als verpflichtendes Zusatzkriterium angeben werden muss. Dies ist entscheidend, um eine detaillierte Auswertung einzelner Fahrzeuge im Kostenträger-Management zu ermöglichen.

Die Pflichtstellung wird immer von einem bestimmten Basisobjekt, wie beispiels-weise einer einzelnen Kostenstelle oder einem Bereich von Kostenstellen gesteuert. Die neue Funktion bleibt dabei führend im gesamten Buchungsvorgang: Wenn ein Sachkonto die Pflicht zur Buchung eines Ordnungsbegriffes vorsieht, muss dieser zwingend angegeben werden. Erfolgt dies nicht, greift die Vorbelegung. Dieser folgen die Prüfungen anhand der Tabelle „Abhängigkeitsprüfung Ordnungsbegriffe“. 

Die Abhängigkeiten von in Beziehung stehenden Ordnungsbegriffe können tabellengesteuert flexibel definiert werden. Die Ableitung kann dabei durch drei Methoden erfolgen: 
Methode 1: Pflicht (allgemeine Definition) 
Methode 2: Pflicht und zusätzlich Prüfung der Kostenträger-Art und/oder -Gruppe 
Methode 3: Pflichtdefinition über einen individuellen User Exit 

Die Funktion kann auf bestimmte Buchungscodes oder Konten beschränkt werden, was eine hohe Flexibilität in der Gestaltung der Buchungsprozesse bietet. 

Diese neue Funktion bieten die Möglichkeit, Buchungsprozesse noch präziser und effizienter zu gestalten und zu steuern, was letztlich die Möglichkeit detaillierterer Auswertungen schafft, und eine bessere Kostenkontrolle ermöglicht.