Empfehlung des Bundesrates zu neuer GWG-Grenze: Sofortabschreibung bis 1.200 Euro möglich und Abschaffung der Sammelposten

Am 21.11.2025 hat der Bundesrat seine Empfehlung (BR-Drs. 550/25) zum Gesetzentwurf des Standortfördergesetzes abgegeben. Dabei wurden auch einige ergänzende steuerliche Änderungen vorgeschlagen.  

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG): Die Wertgrenze wird von bisher 800 Euro auf 1.200 Euro angehoben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG)  

Gleichzeitig soll die bisherige Sammelposten-Regelung (§ 6 Abs. 2a EStG) ab 2026 entfallen.   

Was bedeutet das für Unternehmen? 

  • Direkte Abschreibung: Anschaffungen bis 1.200 Euro können künftig im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgaben abgezogen werden. 
  • Weniger Bürokratie: Die aufwendige Bildung und Verwaltung von Sammelposten entfällt komplett. 
  • Positive Liquiditätseffekte: Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer verbesserten Investitionsfähigkeit. 

Warum diese Änderung? 

Die Anpassung berücksichtigt die Inflation und bringt die GWG-Grenze wieder auf ihr historisches Ausgangsniveau. Damit folgt der Gesetzgeber den Empfehlungen der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“. Ziel ist eine Vereinfachung des Steuerrechts und der Abbau bürokratischer Hürden. 

Was fällt weg? 

Die bisherige Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro über fünf Jahre wird gestrichen. Diese Regelung war fehleranfällig und verursachte hohen Prüfungsaufwand. Mit der neuen einheitlichen Lösung wird das Steuerrecht deutlich übersichtlicher. 

Wichtiger Hinweis 

Ob die oben genannten Änderungsvorschläge durch den Bundesrat in das Gesetz aufgenommen werden, ist derzeit offen. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die finale Zustimmung durch den Bundesrat stehen noch aus. 
Die Erhöhung der GWG-Grenze war bereits in der Vergangenheit Gegenstand mehrerer Gesetzgebungsvorhaben und konnte bisher nicht final umgesetzt werden. 

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